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February 05, 2003 Giscard will Teil der EU-Verfassung vorlegen Im Streit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Brüssel über eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union zeichnet sich eine Lösung ab. Brüssel – Im Streit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Brüssel über eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union zeichnet sich eine Lösung ab. Dazu will Valéry Giscard d’Estaing, der Vorsitzende des europäischen Reformkonvents, am Freitag die ersten neun Artikel der künftigen EU-Verfassung vorlegen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung unterscheidet der Entwurf drei Arten von Kompetenzen: Demnach wäre Europa „ausschließlich zuständig“ etwa für die Handels- oder Währungspolitik. Derweil dürfte Brüssel in der Kultur-, Erziehungs- oder Beschäftigungspolitik nur „unterstützende Maßnahmen“ beschließen, die Kompetenz zur Gesetzgebung jedoch verbliebe bei den Mitgliedstaaten. Zwischen diesen beiden Polen läge ein mittlerer Bereich der „geteilten Zuständigkeiten“. Als Beispiel dafür wurde die Umweltpolitik genannt.
Wie ein Sprecher des Vorsitzenden Giscard d’Estaing bestätigte, hat sich das Konventspräsidium einhellig auf dieses Vorgehen geeinigt. Michel Barnier, der für die EU-Reform zuständige Brüsseler Kommissar, sagte der Süddeutschen Zeitung, er könne „mit dem Ergebnis gut leben“. Unter dem Eindruck früherer Entwürfe hatte die Kommission unter ihrem Präsidenten Romano Prodi hingegen gewarnt, die geplante Kompetenzordnung riskiere einen „Rückschritt der EU“. Barnier sprach nun von „einer Lösung, die den europäischen Besitzstand wahrt“ und „offen ist für eine neue Dynamik in der Zukunft“. So sei zum Beispiel sicher gestellt, dass Europa auch in Fragen von Forschung, Technologie sowie der Raumfahrt enger zusammenarbeiten könne.
Nach Auffassung Brüsseler Experten dürfte die vorgesehene Reform jedoch auf den Widerstand der deutschen Bundesländer stoßen. Insbesondere die Regierungen von Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten eine Regelung verlangt, die rechtsverbindlich alle Zuständigkeiten zwischen der EU und den Nationalstaaten ordnet. Der jetzige Kompromiss sieht hingegen vor, die Rechtsgrundlagen für europäische Gesetze erst in einem zweiten Teil der künftigen EU-Verfassung je nach Politikfeld einzeln zu definieren. Dies kommt Forderungen der Kommission, aber auch anderer EU-Regierungen nach einer „flexiblen Lösung“ entgegen. Giscards Entwurf sieht außerdem vor, in zwei weiteren Verfassungsartikeln die EU-Zuständigkeiten für die Koordination der Wirtschaftspolitik sowie für die Außen- und Sicherheitspolitik gesondert zu regeln.
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Information uploaded by Peter Strempel on February 05, 2003 10:25 AM
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