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January 14, 2003

Die neue Europa-Debatte

The question pro/con referendum is likely to start a public debate on Europe's future.

Von Günther Nonnenmacher

In der CDU wird erwogen, Fragen, die von einem Beitritt der Türkei zur Europäischen Union aufgeworfen werden, zum Gegenstand einer Volksabstimmung zu machen. Ausbuchstabiert ist der nuanciertere, umfangreiche europapolitische Fragenkatalog in einem Positionspapier des Landesgruppenchefs Michael Glos. Dieses Thema hat das Potential, eine Debatte über die europäische Zukunft anzustoßen, wie es sie seit jener, die mit dem Namen der niederländischen Stadt Maastricht verbunden war, nicht mehr gegeben hat.

Beide Gegenstände reichen über das Sachliche hinaus in eine Dimension, wo politische und wirtschaftliche Fragen von Emotionen mitbestimmt werden, bis hin zu Gefühlen existentieller Bedrohtheit: Heute ist das die mögliche Ausweitung der EU auf ein Land, das nach allen Kriterien, die dem Publikum plausibel zu machen sind - geographischen, kulturellen und politischen -, nicht zu Europa gehört; damals war es die Abschaffung der das Wirtschaftswunder symbolisierenden Deutschen Mark zugunsten einer europäischen Einheitswährung namens Ecu, später umgetauft in Euro.

Schon im Fall der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion war es die CSU, die - zum Ärger des Bundeskanzlers und CDU-Vorsitzenden Kohl wie ihres eigenen Vorsitzenden, des Finanzministers Waigel - mit der von Stoiber vorgetragenen Kritik eine öffentliche Debatte angestoßen hatte. Auch wer diese Kritik für überzogen oder falsch hielt, konnte und kann es gut und richtig finden, daß Europapolitik seither auch in Deutschland nicht mehr nur als Angelegenheit für Eingeweihte von Kanzleien und Kabinetten zu behandeln ist.

Nach dem leidenschaftlich geführten Maastricht-Streit schworen die Regierenden nämlich hoch und heilig, die Bürger künftig stärker an der europäischen Entwicklung zu beteiligen. Eine Konsequenz dieses Versprechens war es, daß die Ausarbeitung einer Europäischen Grundrechtscharta nicht mehr den Hinterzimmertraktationen einer Regierungskonferenz überlassen, sondern einem Konvent unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Herzog anvertraut wurde. Demselben Modell folgt jetzt der Europäische Verfassungskonvent, den der frühere französische Staatspräsident Giscard d'Estaing leitet. Auch wenn es sich dabei um einen Delegiertenkongreß handelt, ist diese Veranstaltung von ihrer erklärten Absicht her öffentlich - jedenfalls im Prinzip.

In Frankreich und Dänemark gab es vor der Ratifikation des Maastricht-Vertrages im Jahr 1992 Volksabstimmungen - in Dänemark wurde das 1993 wiederholt, weil das erste Votum negativ ausgefallen war. Die Angelegenheit hatte den Beigeschmack des Manipulierten, und dieser Vorwurf wurde neuerlich erhoben, als sich, peinlicherweise, derselbe Vorgang im Jahr 2001 wiederholte, als die Iren auch zwei Anläufe für ihre Zustimmung zum Vertrag von Nizza brauchten. Die Forderung, über den Vertrag von Maastricht auch in Deutschland eine Volksabstimmung abzuhalten, verstummte, nachdem das Bundesverfassungsgericht, dem eine entsprechende Verfassungsbeschwerde vorgelegt worden war (übrigens von Grünen-Politikern), diese in seinem Urteil vom 12. Oktober 1993 kurz und bündig als "unzulässig" zurückgewiesen hatte.

Weshalb kommt diese Debatte jetzt zurück? Weil die EU, wie es in dem Glos-Papier heißt, nach dem Vollzug der sogenannten Ost-Erweiterung "an einem Scheideweg" stehen wird. Derzeit laufen zwei Entwicklungen parallel ab. Da gibt es die schon ins Auge gefaßte Ausdehnung der Union auf den Balkan und darüber hinaus auf den asiatischen Kontinent. Und es gibt, zum zweiten, den Versuch, die europäische Integration mit einem "Verfassungsvertrag" in Richtung politische Union voranzubringen. Die Vermutung, daß zwischen beidem - zwischen Erweiterung und Vertiefung - ein Widerspruch bestehe, hat kürzlich der Konventspräsident Giscard d'Estaing öffentlich geäußert, zugespitzt auf die These, ein Beitritt der Türkei würde das Ende der bisherigen EU bedeuten.

Vor diesem Hintergrund hat das Spielen mit dem Verfassungsinstrument Volksabstimmung einen neuen Akzent. Bisher wurde die Forderung nach direkt-demokratischer Teilnahme der Bevölkerung in der Regel von Leuten erhoben, die verhindern wollten, daß sich der demokratisch verfaßte Nationalstaat in einem bürokratischen "Europa" auflöse wie ein Stück Zucker im Kaffee - lautlos, ohne Rest. In Sachen Türkei geht es in dem Glos-Papier darum, daß "wesentliche Fragen, wie die Außengrenzen und die staatsrechtliche Qualität der Union . . . im Wege einer Volksabstimmung geklärt werden" sollten. Das ist a priori kein "euroskeptisches" Motiv, zumal es damit begründet wird, daß eine Union, die bis nach Asien und womöglich Nordafrika reichen würde, "sich nie als eine echte politische Schicksalsgemeinschaft verstehen" könnte.

Ob Volksabstimmungen der geeignete politische Weg zur Klärung solcher Fragen sind, bleibt zu bezweifeln - bisher ist Deutschland gut damit gefahren, daß integrationspolitische Grundsatzentscheidungen im Parlament getroffen wurden. Das erfordert allerdings, daß sich die Parteien mit diesen Themen streitig auseinandersetzen, und zwar bevor auf der europäischen Bühne entschieden wird. Danach - die Beispiele Dänemark und Irland sowie der verfassungsrechtliche Seiltanz des Karlsruher Maastricht-Urteils zeigen es - gibt es Zwänge, denen sich Regierungen kaum noch entziehen können.

Nächstes Jahr wird das Europäische Parlament neu gewählt. Bis dahin ist Gelegenheit, darüber zu streiten, ob sich unsere bisherigen Vorstellungen von einer politischen Union mit einem Beitritt der Türkei zur EU vereinbaren lassen. Die Europa-Wahl würde damit aus dem Schatten nationaler Themen heraustreten und zur wirklich europapolitischen Abstimmung.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.01.2003, Nr. 11 / Seite 1




Information uploaded by Peter Strempel on January 14, 2003 10:49 AM


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