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January 05, 2003

Gott oder nicht Gott

The debate about the inclusion of God or a reference to spirituality in the future European Constitution is heating up.
Austrian newspaper "Kurier" reports (German only)

Gott oder nicht Gott

Wie soll Europas künftige Verfassung aussehen? Soll ein Verweis auf Gott darin festgeschrieben werden? Oder soll im Gegenteil jeder Hinweis auf das christlich-religiöse Erbe Europas unterbleiben?

Es ist eine emotionale Diskussion, die die christlich-konservative Europäische Volkspartei (EVP) im Herbst eröffnet hat. Nach ihrer Vorstellung soll die Präambel der künftigen EU-Verfassung mit den Worten beginnen: "In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes...." Außer diesem Passus enthält der EVP-Entwurf auch ein Verfassungskapitel zu Zielen und Werten. Das lauten soll: "Die Werte der Union schließen die Werte derjenigen ein, die an Gott glauben als Quelle von Wahrheit, Gerechtigkeit, Güte und Schönheit sowie diejenigen, die einen solchen Glauben nicht teilen ..." Die EVP hat sich dabei an der neuen polnischen Verfassung orientiert.

Laizismus

Im sozialdemokratischen, liberalen und grünen Lager des EU-Reformkonvents blieb der Aufschrei nicht aus: Nur der Laizismus, die strikte Trennung von Staat und Kirche, könne die Grundlage der künftigen europäischen Verfassung sein. Das Christentum in Gestalt der christlichen Kirchen hat die Geschichte Europas entscheidend mitgeprägt - das bestreitet kein Europäer von Portugal bis Litauen.

Doch das Christentum, beharren seine Kritiker, war nicht die einzige Kraft, die Europa geformt hat. Seit dem Zeitalter der Aufklärung sei es vor allem der Rationalismus, der dem Kontinent Menschenrechte, Freiheit (von, aber auch für die Religion), und Demokratie gebracht habe. Kurz gesagt: Alle jene Werte, derer Europa sich brüstet.

Schon als vor zwei Jahren die Europäische Charta der Grundrechte formuliert wurde, scheiterten alle Vorschläge "Gott" zu nennen. Nicht einmal einen Verweis auf das "religiöse Erbe" Europas wollten die in einem Konvent versammelten Repräsentanten Europas in der Präambel der Grundrechtscharta dulden. Am Ende stand ein Kompromiss: In der englischen Version ist von spiritual heritage, in der französischen von patrimoine spirituel und in der deutschen Übersetzung vom "geistig-religiösen Erbe" Europas die Rede.

Eine direkte Bezugnahme auf den christlichen Glauben in der EU-Verfassung kann sich auch der österreichische Regierungsvertreter im Reformkonvent, Hannes Farnleitner, nicht vorstellen. "Europa soll offen für den Glauben sein, aber kein Staatschristentum vorschreiben", sagte der ehemalige Minister.

Gegenüber Reformkonvents-Präsident Valéry Giscrad d'Estaing legte Papst Johannes Paul II. seine Sicht der Dinge offen: Das religiöse Erbe müsse in der künftigen Verfassung verankert werden. Und unter donnerndem Applaus im römischen Parlament verkündete das Oberhaupt der Katholiken im November: "Ich bin zuversichtlich, dass den Fundamenten des gemeinsamen europäischen Hauses nicht der Zement jenes außergewöhnlichen religiösen, kulturellen und zivilen Erbes fehlen wird, das Europa über die Jahrhunderte groß gemacht hat."

Austritte

Die Brüsseler Gegner der vatikanischen Wünsche machen geltend, dass die Zahl jener wächst, die sich von der Religion abwenden. So auch in Österreich: Laut Volkszählung 2001 sind 73,6 Prozent der Österreicher Katholiken. Vor dreißig Jahren waren es noch 87,4 Prozent. Das religiös-europäische Erbe in der Verfassung festzuschreiben, laufe darauf hinaus, mutmaßen die Laizisten in Brüssel, sich abzugrenzen. Gegenüber dem Islam - und besonders gegen die EU-beitrittswillige Türkei. Auch islamische Bürger in der EU würden durch jede verfassungsmäßige Verankerung Gottes diskriminiert. Diesen Vorwurf weisen die katholischen Bischofskonferenzen in der EU kategorisch zurück.


Vergleich: Gott in der Verfassung

Verweis auf Gott: Ein Verweis findet sich u.a. in der deutschen, griechischen und der irischen Verfassung - und auch in jener der USA.

Kein Verweis: In den meisten Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, Frankreich und Italien, wird nicht auf Gott Bezug genommen.

Polen: Die aus dem Jahr 1997 stammende Verfassung wird als mögliches Vorbild-Modell für die künftige EU-Verfassung gehandelt: " . . . sowohl diejenigen, die an Gott als Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und Schönen glauben, als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen . . ."




Information uploaded by Maarten Linden on January 05, 2003 04:41 PM


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