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March 01, 2003 EU-Verfassung mit atomarem Anhang Giscard d'Estaing holt Rechtsgutachten zu EURATOM ein. In der künftigen EU-Verfassung könnte jetzt doch der Euratom-Vertrag aufscheinen. Dies zeichnete sich am Freitag bei der Sitzung des EU-Konvents in Brüssel ab. Konventspräsident Valéry Giscard d'Estaing gab bekannt, dass ein entsprechendes Rechtsgutachten ausgearbeitet wird.
Falls der Euratom-Vertrag tatsächlich in die EU-Verfassung kommt, hätten die österreichischen Konventsmitglieder Maria Berger, Caspar Einem, Johannes Voggenhuber und Reinhard Rack einen Erfolg erzielt. Sie haben im Konvent die Unterstützung von Tschechien, Litauen, Großbritannien und Luxemburg organisiert. Der Euratom-Vertrag regelt die Förderung der Atomenergie in Europa und ist derzeit aus dem EU-Recht ausgeklammert.
Der EU-Konvent gerät immer mehr unter Zeitdruck. Allein zu den ersten sechzehn Artikeln der Verfassung wurden über 1000 Abänderungsanträge eingebracht. Die wichtigsten betreffen die Aufnahme der "Bürgerinnen und Bürger" in die Verfassung, das Individualklagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und die verbindliche Verankerung der Grundrechtscharta. Überraschend wenig Abänderungsanträge gab es zur umstrittenen Frage des Gottesbezugs in der Verfassung.
Unterdessen haben sich die Vertreter der 19 "kleinen Länder" im Konvent formiert und stimmen sich ebenso ab wie die sechs großen Länder Deutschland, Frankreich Italien, Spanien, Großbritannien und Polen. Die "Kleinen" treten für eine Stärkung der EU-Kommission ein und lehnen einen Ratspräsidenten ab. Der Kommissionspräsident sollte von einem Wahlkollegium, das je zur Hälfte aus EU-Parlamentariern und nationalen Abgeordneten besteht, gewählt werden.
© Katharina Krawagna-Pfeifer, DER STANDARD, 1./2. März 2003
Information uploaded by Peter Strempel on March 01, 2003 08:17 AM
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