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« EU Accession States to Slow Progress Towards Constitution? | Main 'Up-to-the-Minute' Page | EU-Verfassung mit atomarem Anhang »


February 28, 2003

Gott treibt EU-Konvent in die Enge

Mehr als 1000 Änderungsanträge zu den ersten Artikeln einer neuen EU-Verfassung lassen den Zeitplan wackeln.

Die Ersteller einer europäischen Verfassung geraten in Zeitnot. Erst vor zwei Wochen hatte das Präsidium des mit der Ausarbeitung beauftragten Konvents unter Leitung des französischen Ex-Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing die ersten 16 Artikel ausgearbeitet, nun hagelt es Einwände: Über 1000 Abänderungsanträge wurden seither eingebracht, ein Abschluss eines konsensfähigen Vertragsentwurfs bis Juni erscheint immer fragwürdiger.

Erregung besonderer Natur löst die Frage aus, ob die künftige EU-Verfassung einen Gottesbezug enthalten soll. Dass der Erstentwurf eine derartige Formulierung aussparte, wollen weder die Europäische Volkspartei, noch Gianfranco Fini als italienischer Regierungsvertreter, noch sein österreichisches Pendant, Hannes Farnleitner, akzeptieren. Sie wissen dabei die meisten Beitrittskandidaten, allen voran Polen, auf ihrer Seite. Keinen entsprechenden Passus können sich Frankreich, viele nordische Länder sowie die überragende Mehrheit der Sozialdemokraten im Konvent vorstellen. Angefacht wurde die Debatte durch die Ankündigung des Papstes, in Brüssel für die Aufnahme einer Gottes-Formel Lobby betreiben zu wollen. Der Vatikan hat den vorliegenden Verfassungstext als "völlig unbefriedigend" bewertet. Lutheraner, Protestanten und griechisch Orthodoxe kämpfen nun an der Seite des Heiligen Stuhls.

Wie heikel das Thema ist, zeigen allein schon die in Nizza beschlossenen Grundrechtsnormen: Während der französische Text das Wort "spirituell" verwendet, taucht in der deutschen Übersetzung die Formulierung "geistig-religiös" auf. Seitdem ist eine Debatte über die wahre Auslegung im Gange.

Dass die Debatte um den Gottesbezug zentrale Fragen wie etwa die der Ziele und der Kompetenzen der Union überlagert, mag mit den möglichen Konsequenzen einer entsprechenden Formulierung zusammenhängen. Wie Kommissionssprecher Jonathan Faull erklärte, könnte man daraus konkrete Rechte oder Verbote ableiten: Entweder in Bezug auf die Förderung christlicher Einrichtungen oder sogar auf die umstrittene Frage der Abtreibung. Letztlich wird die Frage aber sein, ob eine Erweiterung um islamische Staaten - konkret der Türkei - mit dem Wertegerüst der EU vereinbar sein wird. Würde sich etwa Italiens Konventsmitglied Fini mit seinem Formulierungsvorschlag durchsetzen, wonach Europa auf jüdisch-christlichen Wurzeln basiert, wäre die Mitgliedschaft eines moslemisch dominierten Landes wohl nicht mehr verfassungskonform.

Allein der Aspekt des Gottesbezugs bringt für die 105 Konventsmitglieder einen beträchtlichen Diskussionsbedarf - der mit der Vorlage weiterer Artikel zusätzlich steigen wird, so dass die Zeit für den Entwurf einer Gesamtverfassung bis Ende Juni knapp wird.

28.02.2003 Quelle: Print-Presse




Information uploaded by Peter Strempel on February 28, 2003 08:54 AM


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