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April 02, 2003

Kein hauptamtlicher EU-Präsident

Die deutsch-französische Initiative für einen hauptamtlichen Präsidenten der Europäischen Union stößt auf den entschiedenen Widerstand kleinerer EU-Staaten.

Die Regierungschefs von sieben Mitgliedsländern erteilten dieser Initiative bei einer Konferenz in Luxemburg am Dienstagabend eine klare Absage.

Sie wollten stattdessen am halbjährlichen Wechsel des EU-Vorsitzes unter den Mitgliedsländern festhalten, sagte der luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker. Seiner Einladung waren die Regierungschefs Belgiens, Finnlands, Irlands, der Niederlande, Portugals und Österreichs gefolgt.

Juncker sagte, die EU brauche keine neuen Ämter. Ein für längere Zeit gewählter Präsident des Europäischen Rates würde nur den Rat selbst stärken. Die gemeinschaftlichen Institutionen wie Parlament und Kommission würden dagegen geschwächt. Das Amt eines Präsidenten könnte sich sogar zu einer Art zweiter Kommission entwickeln und zu Konkurrenz zwischen den Institutionen führen, warnte Juncker. Der Europäische Rat ist das Organ der EU-Regierungen.

Auch die Bundesregierung stand früher der Idee eines hauptamtlichen Ratspräsidenten skeptisch gegenüber. In einem Kompromiss mit Frankreich willigte sie jedoch ein. Dafür gab Paris seinen Widerstand gegen die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament auf. Er wird bislang vom Rat, also den Regierungen, ernannt. Diese geplante Veränderung wird auch von den sieben Staaten unterstützt, die sich in Luxemburg trafen. Sie befürworteten auch die Einsetzung eines europäischen Außenministers.

Der österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel betonte, die Initiative der Sieben richte sich gegen nichts und niemanden, sondern unterstütze die Idee eines „starken und sichtbaren“ Europas. Dafür brauche die EU vor allem eine starke Kommission in Brüssel und eine Verstärkung ihres gemeinschaftlichen Vorgehens.

Die Sieben wollen ihre Position beim Gipfeltreffen der EU in zwei Wochen in Athen vortragen. Dort soll mit dem Präsidenten des Verfassungskonvents, Valéry Giscard d'Estaing, eine Zwischenbilanz gezogen werden. Die künftige Arbeitsweise der EU soll in der Verfassung festgelegt werden. Juncker sagte, es gebe jetzt eine klare Botschaft an den Konventspräsidenten für die Formulierung der Verfassung.

Der Verfassungstext muss anschließend von den EU-Regierungen einstimmig gebilligt werden. Juncker betonte aber, die sieben Länder drohten nicht etwa mit einem Veto, falls ihr Anliegen nicht berücksichtigt würde. Der Konvent werde vielmehr den Regierungen eine für alle vertretbare Formulierung vorschlagen.

HANDELSBLATT, Mittwoch, 02. April 2003




Information uploaded by Peter Strempel on April 02, 2003 10:51 PM


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