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April 05, 2003 Jedes Land bekommt bei der EU-Verfassung ein Veto Der EU-Konvent hat sich von Plänen verabschiedet, wonach Länder aus der Union ausscheiden, wenn sie die neue Verfassung nicht ratifizieren. Eine neue Verfassung der Europäischen Union wird es nur geben, wenn alle Länder den Vertrag ratifizieren. Legt sich ein Land quer oder fällt eine Volksabstimmung negativ aus, war die Arbeit des zur Formulierung eines Verfassungsentwurfs einberufenen Konvents für die Katz. Angesichts der erwarteten Referenden in vielen Ländern erscheint ein Scheitern im Rahmen des Möglichen.
Trotz dieser Gefahr hat sich der EU-Konvent von Plänen verabschiedet, die neue Verfassung auch gegen den Willen einzelner Staaten durchzuboxen. Solche Länder hätten dann nämlich nur die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft zurückzulegen. Diese Variante war etwa von Kommissionspräsident Romano Prodi und von Konventspräsident Valery Giscard d'Estaing vertreten worden.
Irland und Dänemark hatten bereits in der Vergangenheit weitreichende EU-Reformen durch ein Nein des Volkes verzögert. Angesichts der weitreichenden Themen im Konvent vom EU-Staatsanwalt über einen Ausbau der Sicherheitspolitik bis hin zur Ausdehnung von Mehrheitsbeschlüssen ist auch diesmal mit heftigen Querschüssen zu rechnen. Voraussichtlich wird es diesmal auch in Spanien, Italien und Frankreich zu Referenden kommen.
Ob auch die österreichische Bevölkerung zur Urne gerufen wird, hängt noch davon ab, ob die geplanten EU-Reformen eine Änderung der österreichischen Verfassung notwendig machen. Konventsmitglied Reinhard Rack (ÖVP) rechnet allerdings unabhängig von der juristischen Bewertung schon aus demokratiepolitischen Gründen mit einer Volksabstimmung.
Die 105 Konventsmitglieder haben sich letztlich nach intensiven Diskussionen darauf verständigt, dass es keinen Rausschmiss von Ländern geben soll, welche die Verfassung nicht unterschreiben. Hinzugefügt wurde eine Formulierung, dass sich der Europäische Rat (EU-Gipfel) noch einmal mit der Thematik beschäftigen muss, sollten binnen zwei Jahren die Unterschriften von höchstens zwei Länder fehlen.
Eine Austrittsklausel ist dennoch in der neuen Verfassung vorgesehen. Wenn eine qualifizierte Mehrheit der Regierungen zustimmen, soll es jedem Land erlaubt werden, die EU zu verlassen. Bisher hat der Unionsvertrag überhaupt keinen Austritt vorgesehen.
05.04.2003 Quelle: Print-Presse
Information uploaded by Peter Strempel on April 05, 2003 07:20 PM
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