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April 05, 2003

Mitgliedstaaten sollen aus der EU austreten dürfen

Reformkonvent berät „Rücktrittsklausel“ für neue europäische Verfassung

Der EU-Reformkonvent will trotz des großen Zeitdrucks an seinem ursprünglichen Plan festhalten und bis Ende Juni den Text einer neuen Verfassung vorlegen. „Wir sollten den Schwung aufrechterhalten“, sagte Vizepräsident Jean-Luc Dehaene am Ende der jüngsten Sitzung der 105 Regierungsvertreter und Abgeordneten aus 28 Staaten. In der zweiten Maihälfte will das Präsidium einen ersten kompletten Entwurf der Verfassung vorlegen, inklusive der noch fehlenden Artikel zur Außen-und Sicherheitspolitik und zu den EU-Institutionen. Auch die Änderungsanträge, die das Plenum bereits tausendfach eingereicht hat, sollen dann eingearbeitet sein.

Wenn es nach dem Präsidium geht, wird die neue Verfassung erstmals auch eine „Rücktrittsklausel“ aus der EU enthalten. In dem geplanten Artikel 46 heißt es: „Jeder Mitgliedstaat kann beschließen, sich aus der Europäischen Union zurückzuziehen“. Die Modalitäten dieses Austritts müssten mit den anderen EU-Staaten ausgehandelt und mit qualifizierter Mehrheit im Rat und mit Zustimmung des Europaparlaments beschlossen werden. Kommt innerhalb von zwei Jahren keine Einigung zustande, gilt die EU-Mitgliedschaft automatisch als erloschen.

Vizepräsident Dehaene begrüßte diese Klausel, die auch im Konventspräsidium umstritten war. „Ich habe kein Problem damit“, sagte er. „Das ist ein positives Signal für jene Länder, in denen Euro-Skeptiker den Ton angeben. Wenn wir den Leute n sagen, dass sie in der EU nicht gefangen sind, sondern auch wieder austreten können, kann das zur psychologischen Beruhigung beitragen“. Eine entsprechende „Rauswurf“-Klausel wird es indes nicht geben. Allerdings sollen die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitgliedstaaten, die gegen demokratische Prinzipien verstoßen, erhalten bleiben. Dazu zählt unter anderem eine Aussetzung des Stimmrechts.

Das Präsidium geht wie bisher davon aus, dass die geplante neue Verfassung von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, um in Kraft zu treten. Ein früherer, radikaler Vorstoß von Präsident Valéry Giscard D-Estaing, wonach eine Ablehnung der neuen Verfassung automatisch den Rückzug des betreffenden Staates aus der „neuen EU“ bedeutet hätte, findet sich nicht in dem Textentwurf. Etliche Fragen sind allerdings noch offen, die eine künftige Änderungen der neuen Verfassung betreffen.

Der Konvent setzte seine Diskussion über die Bestimmungen zur Rechts- und Innenpolitik in der neuen Verfassung fort und begann mit der Debatte über die künftige Finanzierung der EU. Eine Mehrheit sprach sich für eine engere und wirkungsvollere Zusammenarbeit in der Asylpolitik und bei der Bekämpfung der Kriminalität aus. Etliche ablehnende Stimmen gab es allerdings zum Vorschlag eines europäischen Staatsanwalts.

Süddeutsche Zeitung, Samstag, 5.4.2003

Read more about this issue from:
The Independent
BBC




Information uploaded by Peter Strempel on April 05, 2003 07:32 PM


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