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May 26, 2003

Der Konvent irrt

Seit mehr als einem Jahr arbeitet der Reformkonvent an einer neuen Verfassung Europas. Ganz unbedarft mag man sich vorstellen, dass ein solches Unternehmen möglichst alles kurieren sollte, woran die Brüsseler Entscheidungsmaschine krankt. Solche Schwächen sind auch im ökonomischen Bereich zu erkennen. Der Beobachter sieht mit Schrecken, wie lange um bestimmte EU-Projekte gerungen wird. Wenn die Mitgliedsstaaten mehr als zehn Jahre um die Übernahmerichtlinie oder die Energiesteuer feilschen, bestätigen sie das Bild vom reformunfähigen Europa.

Eine Antwort auf diese Eurosklerose wäre, mehr Fragen per Mehrheit zu entscheiden. Gerade in der Steuerpolitik wäre dies ein Fortschritt. Beispiel Italien: Das Land blockiert derzeit per Veto die mühsam ausgehandelte Zinsbesteuerung, damit seine Milchbauern fälligen Strafen entgehen. Solche Manöver sind unerträglich. Natürlich birgt die Aufgabe des nationalen Vetos das Risiko, überstimmt zu werden. Dieser Verlust nationaler Souveränität sollte ein großes Mitgliedsland wie die Bundesrepublik aber nicht über Gebühr beunruhigen. Deutschland besitzt genügend Gewicht, um willkürliche Abstimmungsniederlagen zu verhindern. Die Einführung von Mehrheitsentscheidungen ist deshalb richtig – wenn sie auf steuerliche Mindeststandards beschränkt wird, die Wettbewerb weiter ermöglichen.


Die irische Praxis, Firmen mit Ministeuern anzulocken und sich das fehlende Geld für staatliche Aufgaben aus der EU-Kasse zu besorgen, hat mit fairem Wettbewerb nichts zu tun. Deutschland und Frankreich haben Recht, wenn sie die Mehrheit der Mitgliedsstaaten über solche Praktiken entscheiden lassen wollen. Doch das Präsidium des Reformkonvents beugt sich nun dem Druck der Iren und Briten. Das nationale Veto soll heilig bleiben. Das lässt für die Zukunft Schlimmes befürchten. In einem Europa mit bald 25 Mitgliedern wird es noch viel mehr nationale Sonderinteressen geben, die sich per Veto veredeln lassen. Lässt sich die Zinsbesteuerung mit italienischen Milchbauern verknüpfen, geht das auch mit maltesischen Fischern oder litauischen Textilarbeitern.


Das Konventspräsidium hat in der Steuerpolitik versagt. Da tröstet es kaum, dass die Verfassungsväter wenigstens etwas Selbstverständliches regeln wollen: Über Sanktionen gegen Haushaltssünder sollen nur die Euro-Staaten entscheiden. Es betrifft ja auch nur sie direkt, wenn die gemeinsame Währung durch exzessive Schulden gefährdet wird. Wer wie die Briten den Euro nicht will, hat sich aus den Entscheidungen zur Eurozone herauszuhalten.

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Information uploaded by Peter Strempel on May 26, 2003 11:52 AM


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