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November 13, 2003 Die Stimme der Demokratie wird sich Gehör verschaffen! Valéry Giscard d'Estaing* Guiliano Amato Jean-Luc Dehaene*
In der laufenden Debatte um die künftige Europäische Verfassung wird der Gegensatz zwischen den großen und den kleinen EU-Ländern hochgespielt - ganz zu Unrecht, finden der Präsident und die beiden Vizepräsidenten des EU-Konvents. Die Debatten des Konvents wurden oft als Widerstreit der Interessen zwischen bevölkerungsreichen und bevölkerungsarmen Staaten Europas präsentiert. Dieses Gerücht versuchte die Idee zu etablieren, es gäbe ein konzertiertes Manöver der großen Staaten, die Rechte der Kleinen zu beschneiden. Diese Frage verdient eine ernsthafte und objektive Untersuchung. Es wäre ein Fehler, dies zu vernachlässigen, die EU-internen Beziehungen könnten damit dauerhaft vergiftet werden.
Zwei Feststellungen: Es ist eine Tatsache, dass die EU Staaten sehr unterschiedlicher Größe in sich vereint, darunter Deutschland mit 82,5 Millionen Einwohnern bis hin zum kleinsten Luxemburg mit 450.000 Einwohnern, welches bald von Malta mit nur 340.000 Einwohnern abgelöst werden wird. Diese Größenverteilung ist signifikanter als in vergleichbaren Strukturen, etwa jenen der USA.
Das Problem ist ein ziemlich junges. Während der ersten Jahrzehnte der europäischen Konstruktion trat dies nicht so sehr in Erscheinung. Unter den sechs Gründungsmitgliedern war es das kleinste, Luxemburg, das eine wichtige Rolle bei der Gründung gespielt hat. Die Erweiterung, um Großbritannien, Dänemark und Irland führte nicht zu einem Konflikt zwischen den Großen und den Kleinen.
Die jüngsten Beitrittsländer haben Schwierigkeiten zuzugeben, was die Praxis die ältesten Mitglieder gelehrt hat: Die Teilnahme an der europäischen Konstruktion erfordert Kompromisse zwischen rein nationalen Interessen und den Regeln, die für das Niveau gemeinschaftlicher Funktionsfähigkeit gelten müssen.
Dieser Kompromiss muss zwischen zwei Anforderungen an Gleichheit gefunden werden, welche naturgemäß widersprüchlich sind: Gleichheit zwischen Staaten und Gleichheit unter Bürgern. Es kann nicht ein Europa vorgeschlagen werden, in dem die Rechte der Einzelstaaten missachtet werden. Und es ist nicht akzeptabel, sich ein Europa vorzustellen, in dem das Dogma der Gleichheit zwischen Staaten zur Ungleichheit unter den Bürgern führt.
Die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten gestalten sich auf drei Ebenen: in der Definition der EU-Kompetenzen, in ihren eigenen Entscheidungsfindungen und im Ernennen ihrer politischen Verantwortlichen.
Die erste Ebene, die die Identität der Einzelstaaten schützt und ihre Rechte garantiert, ist jene, die Kompetenzen definiert; die diese Rechte bewahrt und gleichzeitig aufweicht. Diese Kompetenzen sind ausdrücklich die gleichen für alle Staaten. Die Kompetenzen, die an die Union übertragen wurden, sind im Text der Verfassung aufgezählt - von allen Mitgliedstaaten akzeptiert.
Was nun die Entscheidungsfindung betrifft: Die Kommission als Organ, das das gemeinschaftliche europäische Gut ausdrücken soll, ist darauf angewiesen, dass ihre Vorschläge sukzessive vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat unterstützt werden. Das Parlament repräsentiert die Gesamtheit der europäischen Bürger. Wie in allen Demokratien, seien sie föderal oder nicht, ist seine Zusammensetzung im Verhältnis zur Bevölkerungszahl organisiert. Diese Regel gibt die Verfassung vor, um mit einem Minimum von vier Abgeordneten die kleinsten Staaten zu schützen. Das Parlament wählt mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Damit ein europäisches Gesetz Gültigkeit erlangt, muss diese Mehrheit gegeben sein.
Dieses Gesetz wird dem Ministerrat übertragen, welcher als zweite Kammer funktioniert, man könnte sagen, er ist eine Art Senat. Man hätte darauf abzielen können, den Rat als eine zweite Kammer zu organisieren, wie den Deutschen Bundesrat, wo alle Länder repräsentiert sind. Diese Lösung fand im Konvent keinen Rückhalt. Er hat sich daher für die Beibehaltung der aktuellen Situation ausgesprochen, welche die gesetzgebende Funktion dem Rat zuspricht, wo alle Staaten mit einem ministeriellen Vertreter vertreten sind.
Gewichtete Stimmen
Das einzige Problem, das sich stellt, betrifft den Abstimmungsmodus im Rat. Ursprünglich war dieser Modus durch eine Stimmgewichtung geregelt: zehn Stimmen für die Großen, fünf für die Mittleren und zwei für die Kleinen. Unter den Gründungsmitgliedern verfügten die Großen über eine bequeme Mehrheit.
Die sukzessive Erweiterung hat das System verändert. In einem Europa der 25 repräsentieren die sechs größten Länder 74 % der Bevölkerung, aber nur 53 % der Stimmen. Der Konvent hat eine Formel gefunden, die den großen und kleinen Ländern eine gleichwertige Garantie sichert: den Großen, im Bezug auf die Mehrheit der EU-Bürger; den Kleinen und Mittleren in Bezug auf die Tatsache, dass eine ablehnende Entscheidung gegen ihre Meinungen nicht der Mehrheit der Mitgliedstaaten unterworfen wird.
Diese Formel ist jene der doppelten Mehrheit. Die Verfassung sagt dazu Folgendes: "Die qualifizierte Mehrheit definiert sich durch eine Mehrheit von Mitgliedstaaten, vertreten durch mindestens drei Fünftel der Bevölkerung der EU." Es wird damit sichergestellt, dass ein europäisches Gesetz nicht weder gegen die Meinungen der Kleinen und Mittleren in Kraft treten kann, die eine große Mehrheit im Rat halten, noch ohne die Zustimmung eines oder mehrerer großer Länder, die notwendig sind, um 60 Prozent der Bevölkerung zu repräsentieren.
Der Rekurs auf die doppelte Mehrheit scheint in den Augen der meisten Konventsmitglieder dennoch die beste Art zu sein, die doppelte Legitimität der EU zu rechtfertigen: Union der Bürger und Union der Staaten.
Letzte Unsicherheit
Die letzte Unsicherheit kleinerer Staaten beinhaltet die Sorge, dass ihre Abgesandten von verantwortungsvollen Stellungen innerhalb der EU fern gehalten werden. Diese Furcht dürfte einer objektive Untersuchung der reellen Situation in der Union nicht standhalten: Der gewählte Präsident des Europäischen Parlamentes ist heute Irländer. Als es notwendig war, den Vizepräsidenten für die Europäische Zentralbank zu bestellen, fiel die Wahl auf eine griechische Persönlichkeit. Die Geschichte lehrt uns, dass die Kandidaten mittlerer Staaten oft besser dafür geeignet sind, höchste Verantwortung in der Union wahrzunehmen!
Was den zukünftigen Präsident des Europäischen Rates betrifft, schreibt die Verfassung vor, dass er von den Mitgliedern des Rates mit qualifizierter Mehrheit gewählt werden muss. Diese Wahl ist kein Ergebnis eines Vorschlages der Kommission, das bedeutet, der Kandidat muss eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten hinter seinem Namen vereinen können - 17 von 25 oder, anders ausgedrückt, drei Fünftel der Bevölkerung. Die Kleineren und Mittleren haben daher die Macht, jede Entscheidung zu blockieren, die ihnen nicht entspricht.
Diese Analyse zeigt, dass eine Opposition zwischen bevölkerungsarmen und -reichen Staaten der Union das Ergebnis einer verzerrten Beobachtung ist. Die Stimme der Demokratie wird sich Gehör verschaffen, das ist unsere Überzeugung, immer stärker und stärker, bis bei zukünftigen Entscheidungen die Macht in Europa in den Händen der Bürger selbst liegt!
*Die Autoren - der französische Expräsident und die beiden früheren Ministerpräsidenten von Italien und Belgien - lehnen sich mit ihren öffentlichen "papiers de la Convention" an das Vorbild der US-Verfassungsväter an.
© DER STANDARD, 13. November 2003
Information uploaded by Peter Strempel on November 13, 2003 05:19 PM
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